BVerwG bestätigt Rundfunkbeitrag

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung einheitlich erhoben – unabhängig davon wie viele Geräte ein Haushalt besitzt. Vor der Änderung musste eine Rundfunkgebühr pro Rundfunkempfangsgerät bezahlt werden. Dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist, bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht.