Sternchenhinweis unlauter?

In der Werbung mit Preisnachlässen, Sonderaktionen und  Gutscheinen können Sternchenhinweise auf die zumeist das Angebot beschränkenden Bedingungen verweisen. Das Landgericht Freiburg hatte über die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung zu entscheiden, bei der  ein Sternchenhinweis zwar erfolgt war, der Verbraucher die dazugehörige Fußnote aber erst suchen musste.