Berichterstattung über Adoptivtöchter von Günther Jauch zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:Die Töchter von Günther Jauch müssen eine erneute namentliche Nennung unter Angabe ihres Alters in der Presse akzeptieren.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Nachhinein?

Kann ein ursprünglich einmal rechtmäßig ins Internet eingestellter Presseartikel nach Erlöschen eines allgemeinen öffentlichen Interesses an den berichteten Vorgängen zu einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen führen? Mit einem solchen Unterlassungsanspruch hatte sich das Oberlandesgericht Hamburg auseinanderzusetzen.