LG Köln entscheidet zur Preisgestaltung im Vorteilsprogramm REWE Bonus

Bonus-Werbung

Bonus-Werbung ohne gleichzeitige Preisangabe ist wettbewerbswidrig irreführend: Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 19.11.2025 entschieden, dass die Werbung mit konkreten Bonus- oder Rabattbeträgen ohne Nennung des Preises unzulässig ist. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Online- und App-Werbung einzelner Händler.

Eröffnungsangebote mit Preisgegenüberstellung ohne Befristung unzulässig

Die Spielarten bei der Werbung mit herausgestellten Preisen sind mannigfaltig. Die Palette reicht von Eröffnungsangeboten über Jubiläumspreise bis hin zu Schluss- und Räumungsverkaufsaktionen. Wie der BGH mit Urteil vom 17.03.2011 (I ZR 81/09) festgestellt hat, gelten für Eröffnungsangebote im Hinblick auf das Gebot der Preistransparenz andere Anforderungen an die Preistransparenz als bei Räumungsverkäufen, weil sich […]

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