Amazon-Provisionen an Schulförderverein untersagt

Schulfördervereine werden zur Verfolgung guter Absichten gegründet, nämlich der Verfolgung schulischer Interessen und Förderung der Belange von Schülern und Eltern. Ob sich dies mit einer Stellung des Fördervereins als bezahlter Affiliate für Amazon verträgt, hatte das Landgericht Berlin zu entscheiden.
Apotheken-Abholmodell bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München ist die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die in einer deutschen Apotheke bestellt und über eine niederländische Apotheke geliefert wurden, unzulässig und daher zu unterlassen.
Buchpreisbindung gilt auch für Online Händler Amazon

Amazon bot dem deutschen Markt Bücher unter dem von den Verlagen nach dem Buchpreisbindungsgesetz festgelegten Preisen an und provozierte damit die Abmahnung und Unterlassungsforderung eines Wettbewerbers. Das Landgericht Hamburg hatte die Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen nun im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens zu entscheiden.
Rabatte auf preisgebundene Arzneimittel unzulässig

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe verstößt die Abgabe von Bonustalern beim Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln gegen § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) und §§ 1, 3 Abs. 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und ist wettbewerbswidrig (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2009 – 4 U 160/07).
Bonussystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel unzulässig

Gegenstand des Streits war das Rabattsystem einer Apotheke, dass die Gewährung eines Bonus beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente vorsieht. Gegen Vorlage der ausgefüllten Bonuskarte hat die Apotheke einen Preisnachlass von EUR 10,00 beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt oder die vom Kunden bezahlte Praxisgebühr erstattet.