Neue Preisangabenverordnung – PAngV 2022

Am 28.05.2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Die Neufassung enthält wichtige Regelungen zur Grundpreisangabe und zu Preisnachlässen, die u.a. im Online-Handel zwingend zu beachten sind.
Wer mit Preisen wirbt, der stirbt?

Grundsätzlich ist bei gewerblichen Angeboten oder in einer Preiswerbung zwar der Endpreis inklusive aller Preisbestandteile anzugeben. Dies gilt aber nur dann, wenn auch tatsächlich ein Angebot oder eine Werbung mit einem Preis vorliegt. Die Feinheiten der Unterscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 12.09.2013 (Az. I ZR 123/12) herausgestellt.