“Nur in teilnehmenden Märkten” – Zulässige Werbung?

Ist eine Werbung mit der Einschränkung “Alle Angebote sind nur in teilnehmenden Märkten erhältlich.” wettbewerbswidrig, wenn in der Werbung auch Märkte aufgelistet werden, die die entsprechende Verkaufsaktion nicht anbieten? Diese wettbewerbsrechtliche Frage hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.