Zweigliedrige vs. eingliedrige Marke

In der Praxis stellt sich sehr häufig die Frage, ob zwei Marken verwechslungsfähig sind, wenn die eine Marke (hier GLAMOUR) lediglich Teil einer anderen, zweigliedrigen Marke (hier TUDOR GLAMOUR) ist. Dies hatte der EuG nach einer entsprechenden Klage des Anmelders der jüngeren Marke GLAMOUR zu entscheiden, nachdem das Markenamt dem Widerspruch aus der älteren Marke stattgegeben […]