Pressebericht mit gestohlenen Beweisen erlaubt?

Der Bundesgerichtshof musste in letzter Instanz entscheiden, ob ein verklagter Journalist zum Zwecke der Berichterstattung in der Presse gestohlene E-Mails als Informationsquelle verwenden durfte. Der BGH musste das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Politikers mit dem aus der Pressefreiheit hergeleiteten Informationsinteresse der Öffentlichkeit abwägen.