GEMA vs. YouTube

Auf Videoplattformen wie YouTube können Nutzer Videos hochladen und veröffentlichen. Wie ist es aber, wenn Nutzer Videos mit rechtswidrigem Inhalt, z.B. unter Verletzung von Urheberrechten, hochladen? Hier stellt sich die Frage, ob YouTube dafür haftet. Das Oberlandesgericht in München hat hierzu eine Entscheidung getroffen.