Anspruch auf Auskunft nach DSGVO sehr weitreichend!

Welche Daten im Zuge des Anspruchs auf Auskunft nach DSGVO in Kopie zur Verfügung gestellt werden müssen, ist aktuell umstritten. Das Landgericht München I positionierte sich nun zur Frage, ob auch Telefonnotizen der datenschutzrechtlichen Auskunft unterfallen.

Game Over für Pokémon Go Entwickler?

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie des kalifornischen Softwareunternehmens Niantic Labs enthalten nach Mitteilung des vzbv nach deutschem Recht unzulässige Klauseln. Der vzbv hat daher die Entwickler von Pokémon Go zur Unterlassung aufgefordert.