Recht auf Anonymität auch für wilde Kerle?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bietet unter anderem ein Recht auf Anonymität. Dazu gehört das Recht in Berichterstattungen der Presse nicht namentlich genannt zu werden. Dies wird besonders dann relevant, wenn Gegenstand des Berichts ein möglicherweise strafrechtliches Verhalten ist, da dies besonders geeignet ist eine Person in ihrem öffentlichen Ansehen zu schädigen. Das BVerfG hatte sich mit […]