“Gefällt mir”- Button im Online-Shop unlauter

Die Einbindung des “Gefällt mir”-Buttons von Facebook im Rahmen eines Online-Shops stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, sofern der Shop-Betreiber den Nutzer nicht darüber informiert, dass im Falle der Nutzung des Buttons, die IP-Adresse des Betroffenen an Facebook übermittelt wird.

Peek & Cloppenburg Hamburg vs. Peek & Cloppenburg Düsseldorf

Der für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte kürzlich in fünf Verfahren über die Frage entschieden, wie eine bundesweite Werbung von Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung gestaltet sein muss.