Schadensersatz bei GPL-Verstoß

Das Anbieten von Open Source Software  unter Verstoß gegen die Lizenzpflichten der GPL stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Nach Auffassung des LG Bochum stehen dem Rechteinhaber  in diesem  Fall sowohl Auskunfts- als auch Schadensersatzansprüche nach Lizenzanalogie zu.