Verbot durch das OLG Köln – Die Benutzung von „Apfelleder“ als Produktbezeichnung für veganes Hundezubehör ist irreführend, weil „Apfelleder“ kein Leder ist.

Irreführung durch Greenwashing mit “Apfelleder”: Wettbewerbsrechtlicher Drahtseilakt im Onlinehandel
Open-House-Verfahren und Preisrecht: was bedeutet das Urteil des OLG Köln zur Anwendbarkeit der Preisverordnung 30/53 und Reichweite von Schadensersatzansprüchen für die Praxis?

Das OLG Köln hat nun mit Urteil vom 15.05.2025, Az. 18 U 97/23 klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Zuschlagsverpflichtungen im Open-House-Verfahren bestehen, welche Grenzen die Geltendmachung von Naturalrestitution hat – und wann sich Schadensersatzansprüche auf entgangenen Gewinn reduzieren.