Verwendung von Fotos Dritter kann teuer werden!

Ist man bei der Verwendung von Fotos, die ein Dritter angefertigt hat, verpflichtet die Rechtslage hinsichtlich der Nutzungsrechte zu überprüfen, auch wenn derjenige, der einem die Fotos übergibt versichert, die Nutzungs- und Übertragungsrechte zu haben? Darüber hatte das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden.

Share-Button ist kein Freibrief zur Nutzung fremder Werke

Die Verwendung von Social-Media-Plugins ermöglicht es den Nutzern, fremde Internetinhalte schnell und unkompliziert den eigenen Kontakten zur Verfügung zu stellen, vor allem mit dem Share-Button von Facebook und vergleichbaren Funktionen anderer Plattformen. Die vom Urheber eines bestimmten Contents bewusst gegebene Möglichkeit könnte zu der Annahme verleiten, dieser sei mit der freien Nutzung seines Werks wie z.B. […]

Mustervertrag für Synchronsprecher wirksam?

Der BGH hatte zu entscheiden, ob eine umfassende Rechteabtretung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Synchronfirma  einer AGB-Kontrolle standhalten oder ob vertragliche Regelungen über die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte als Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung einer Inhaltskontrolle entzogen sind.

Nutzungsrechte bei bedingungsloser Übergabe von Software

Die bedingungslose Freischaltung bzw. Übergabe einer im Auftrag erstellten Software ist als Einräumung der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte auszulegen. Dabei gilt die Vermutung des urheberrechtlichen Schutzes bei komplexen Computerprogrammen nicht für Softwareteile. Dies hat das OLG Frankfurt/Main mit Urteil vom 29.10.2013 (Az. 11 U 47/13) entschieden.