Amtliches Werk und das Informationsfreiheitsgesetz

Darf ein amtliches Werk weiterverbreitet werden, wenn es aufgrund eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz einsehbar war? Dazu nahm das Landgericht Köln Stellung.
Share-Button ist kein Freibrief zur Nutzung fremder Werke

Die Verwendung von Social-Media-Plugins ermöglicht es den Nutzern, fremde Internetinhalte schnell und unkompliziert den eigenen Kontakten zur Verfügung zu stellen, vor allem mit dem Share-Button von Facebook und vergleichbaren Funktionen anderer Plattformen. Die vom Urheber eines bestimmten Contents bewusst gegebene Möglichkeit könnte zu der Annahme verleiten, dieser sei mit der freien Nutzung seines Werks wie z.B. […]
Zusätzliche Vergütung für Nutzung von Fotos in E-Paper neben Printausgabe?

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010 (I-20 U 235/08) ist für die Nutzung von Lichtbildern in einem E-Paper keine gesonderte Vergütung zu bezahlen, wenn der Fotograf bzw. Lichtbildner bereits die Nutzungsrechte für die Printausgabe eingeräumt hat und die Auflage des E-Papers im Verhältnis zur Printausgabe vergleichsweise gering ist.
Unzulässiger Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen

Lizenzen vom ursprünglichen Lizenzinhaber und die Weiterveräußerung an einen Dritten verletzt die Urheberrechte des Softwareherstellers. Der Hersteller (Urheber) einer Software kann die Verfügungsbefugnis hinsichtlich des eingeräumten Nutzungsrechts wirksam mit dinglicher Wirkung dahingehend einschränken, dass dieses nicht weiter abgetreten werden kann. Dem steht auch eine etwaige Unwirksamkeit dieser Vertragsklausel nach AGB-Recht nicht entgegen.
Verkauf gefälschter OEM-Software-Lizenzen

Version einer Standardsoftware keine Fälschung ist. Bei der Berechnung des vom Software-Hersteller zu beanspruchenden Schadensersatzes ist der Marktwert ungebundener OEM-Versionen heranzuziehen, da der OEM-Markt kein illegaler Vertriebsweg ist.