Vertriebsverbot für Nahrungsergänzungsmittel?

Der Vertrieb und die Bewerbung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten erfordert nach der Novel-Food-Verordnung entsprechende Genehmigungen und/ oder Notifizierungen. Der Bundesgerichtshof hatte nun zu entscheiden, ob ein über 2500 Jahre altes Nahrungsergänzungsmittel aus Extrakten der Kudzuwurzel neuartig ist und daher unter diese EU-Verordnung fällt.