Notarielle Unterlassungserklärung wirksam?

Beseitigt eine notarielle Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen die bei Wettbewerbsverstößen bestehende Wiederholungsgefahr ebenso wie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung? Diese vom Landgericht Köln zunächst bejahte Rechtsfrage wurde nun in der zweiten Instanz vom Oberlandesgericht Köln entschieden.