Kein Nachweis der Neuheit eines Designs erforderlich

Auf Vorlage des obersten Gerichtshofes in Irland, dem Supreme Court,  hatte der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens  darüber zu befinden, wie die Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu bestimmen ist und wer diese im Verletzungsverfahren zu beweisen hat.

Don’t call it Schnitzel?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich vor kurzem mit einem Schnitzel zu befassen. Das mit dem Slogan „Don’t call it Schnitzel“ beworbene Formfleischstück der Firma T. war Gegenstand eines Rechtsstreits, bei dem die Herstellerfirma sich mit einer Abmahnung und dem Anspruch auf Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen einen Wettbewerber aus einem eingetragenem Geschmacksmuster (Design) […]