Zutatenverzeichnis allein heilt nicht

Muss ein mit “Felix’ Himbeer-Vanille Abenteuer” bezeichneter Tee tatsächlich Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthalten? Oder ist eine Irreführung ausgeschlossen, wenn aus dem Zutatenverzeichnis hervorgeht, dass keine solchen Zutaten gegeben sind? Diese Frage hatte nun, nachdem vom OLG Düsseldorf zunächst keine Irreführung gesehen hatte, der BGH dem EuGH vorgelegt.