Keine identifizierende Gerichtsberichtsertattung

Öffentliche Gerichtsverhandlungen stehen nicht nur Bürgerinnen und Bürgern offen, sondern auch der Presse. Möchte die Presse jedoch unter Namensnennung des Angeklagten über einen Prozess berichten werden der Pressefreiheit durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht Grenzen gesetzt. Insbesondere bei Strafprozessen kann eine identifizierende Berichterstattung gravierende Folgen für den Angeklagten haben. Die Zulässigkeit einer namentlichen Nennung kann daher in […]