Richtigstellung bei Verdachtsberichterstattung?

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Betroffener nach einer zulässigen Verdachtsberichterstattung in einem Nachrichtenmagazin einen Berichtigungsanspruch aus den Grundsätzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend machen kann,  wenn der Tatverdacht, auf dem der Bericht gründete, später ausgeräumt wird.