Das ist doch myschwiegermutterkäse…?

Im vorliegenden Fall hatte das Bundespatentgericht zu entscheiden, ob die Anmeldung der Marke “myschwiegermutterkäse” für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 30 und 41 zu Recht wegen der Freihaltebedürftigkeit und fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen wurde.