Arzneimittelrechtliche Zulassung bei antibakterieller Mundspüllösung nötig?

Das Landgericht Köln hatte zu entscheiden, ob für den Vertrieb einer Mundspüllösung mit antibakterieller Wirkung eine arzneimittelrechtliche Zulassung nötig ist oder ob das Mundwasser als kosmetisches Mittel ohne Zulassung verkauft werden darf.