Aufklärung des Verbrauchers durch Mouseover-Effekt?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob der Betreiber eines Online-Shops eine wettbewerbswidrige Werbeaussage auf seiner Homepage aufklären kann, indem er eine Erläuterung der Werbung anbietet, welche der Verbraucher erkennt, wenn er seinen Cursor auf ein bestimmtes Feld der Webseite lenkt.