Nivea – Mogelpackung untersagt

Beiersdorf darf eine Nivea – Gesichtscreme nicht mehr in irreführender Packungsgröße vertreiben. Das OLG Hamburg ist der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt und hat bestätigt, dass die Packungsgröße eine größere Füllmenge als tatsächlich enthalten vorspiegelt.