Modellbezeichnung als Markenrechtsverletzung?

Wird eine Modellbezeichnung im Rahmen eines Produktangebots im Internet so verwendet, dass der Verkehr hierin eine Zweitmarke erkennt, kann eine Markenrechtsverletzung anzunehmen sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Modellbezeichnung ist markenmäßige Benutzung

Die Verwendung eines Zeichens als Teil einer Modellbezeichnung für ein Kleidungsstücke erfüllt die Voraussetzungen einer markenmäßigen Benutzung. Anders ist dies nur, wenn das Zeichen ausschließlich zu Bestellzwecken genutzt wird und der Verkehr dieses deshalb als reines Bestellzeichen ansieht.

Markenmäßige Benutzung durch Modellbezeichnung?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob in der Verwendung der eingetragenen Marke “SAM” als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück auch eine markenmäßige Benutzung dieses Namens und damit eine Markenverletzung vorliegt.