Markenhersteller darf Vertrieb über Amazon verbieten!

Ist es einem Markenhersteller gestattet seinen Händlern mit Vertriebsvertrag zu verbieten, die Markenware auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon zu verkaufen und über Preisvergleichsportale zu bewerben? Dies hatte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zu entscheiden.

Beschränktes Warenangebot erfordert klaren Hinweis zur Vermeidung einer Irreführung

Ein namhafter deutscher Discounter (Lidl) hat in einer Werbeanzeige für zwei verschiedene Produkte (Irische Butter / Computer-Bildschirm) geworben. In beiden Fällen wurde am Seitenende folgender Hinweis gegeben: “Dieser Artikel kann auf Grund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein”. In einem Fall wurde diese Einschränkung über einen Sternchenhinweis (*) neben dem Preis in Bezug […]