Krieg der Farben

Nicht nur die deutschen Sparkassen müssen um ihr „Rot“ kämpfen. Auch der Verlag Langenscheidt stritt mit einem ebenfalls „gelben“ Konkurrenten um seine Hausfarbe. Nun hat der BGH eine Entscheidung zur abstrakten Farbmarke „Gelb“ getroffen.
AdWords-Werbung kann Markenverletzung sein (Beate Uhse)

Vor einiger Zeit hat der EuGH in mehreren Entscheidungen den Grundsatz aufgestellt, dass die Verwendung fremder Marken als Schlüsselbegriffe (AdWords) für die kontextbezogene Einblendung von Werbeanzeigen nicht markenmäßig und damit nicht markenverletzend ist. Dies gilt jedoch nicht schlechthin, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.02.2013 (I ZR 172/11 – BEATE UHSE) klarstellt.
Markenverletzung bei firmenmäßigen Gebrauch eines Zeichens

Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 12.05.2011 (I ZR 20/10) mit der interessanten Frage befasst, ob eine Marke dadurch verletzt werden kann, dass ein anderes Unternehmen eine gleiche oder ähnliche Bezeichnung als Firma, also als Unternehmensbezeichnung führt.
Markenverletzung durch Kombination von No-Name- und Markenprodukt

Die willkürliche Benutzung einer (bekannten) Marke im Rahmen eines eBay-Angebots oder sonst stellt auch dann eine Markenverletzung dar, wenn im Rahmen eines Kombinationsangebots Ware des Markenherstellers verkauft wird. Hierin liegt nach der Auffassung des Landgerichts Stuttgart eine markenrechtswidrige Ausnutzung der Bekanntheit der Marke, die zu unterlassen ist.
Verwendung fremder Marke als Keyword in Google AdWords-Anzeigen

Eine Markenverletzung setzt voraus, dass das fremde Zeichen gegenüber der Allgemeinheit offengelegt wird. Dies ist beim bloßen Keyword-Targeting im Rahmen von Google AdWords-Anzeigen gerade nicht gegeben.
Haftung für Rechtsverletzungen von Affiliate eines Partnerprogramms

Die Überprüfung anderer Internetseiten, deren Betreiber eigenmächtig einen Link auf das eigene Angebot setzen und dabei Rechte Dritter verletzen, ist grundsätzlich unzumutbar. Dass im Rahmen eines Partnerprogramms wirtschaftlich vertretbare und dabei effektiv Kontrollmechanismen in Betracht kommen, hat derjenige zu beweisen, der eine Rechtsverletzung behauptet.
Haftung des Partnerprogramm-Betreibers für Metatags der Affiliates

Der Einsatz eines Partnerprogramms für das eigene Internetangebot verpflichtet zur vertraglichen Sicherstellung, dass der Werbepartner (Affiliate) keine Namen von Mitbewerbern in Metatags verwendet. Im Falle von Beanstandungen genügt die bloße Aufforderung des Werbepartners, zu bestätigen, dass die Markenverletzung abgestellt ist, zur Vermeidung der eigenen Störerhaftung nicht.