Haftung für manipulierte Amazon Angebote?

Amazon-Marketplace-Händler haften als Störer für Markenrechtsverletzungen im Rahmen einer nachträglich durch Dritte geänderte Produktbeschreibung. Sie trifft insoweit eine Überwachungs- und Prüfungspflicht.
Suchergebnis bei Amazon – Markenverletzung?

Gibt man bei der Online-Plattform Amazon eine bestimmte Marke in die Suchmaske ein, erscheint das dazu passende Suchergebnis. Angezeigt werden aber auch Alternativprodukte anderer Hersteller. Ob das eine Markenverletzung ist, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
“von”-Angabe bei Amazon ist markenmäßige Benutzung

Nach Ansicht des LG Stuttgart ist die im Rahmen jeder Produktbeschreibung bei Amazon eingeblendete “von”-Angabe unter dem Produkttitel eine markenmäßige Angabe, sodass die Verwendung einer Produktbeschreibung voraussetzt, dass das angebotene Produkt auch vom Markeninhaber stammt.