Buchstabe “M” für Sportwagen als Marke eintragungsfähig

Das Bundespatentgericht hat jüngst entschieden, dass der Buchstabe „M“ für Waren der Klasse 12, nämlich Sportwagen, unterscheidungskräftig und auch nicht freihaltebedürftig ist. Der entsprechende Zurückweisungsbeschluss des Deutschen Patent- und Markenamts wurde daher aufgehoben.