Rechtserhaltende Benutzung einer Marke während der Corona-Pandemie

Die Nichtbenutzung einer Marke während der Corona-Pandemie kann eine Löschung der Marke wegen Nichbenutzung begründen. Dies entschied das Landgericht München I. Welche Anforderungen sind an die rechtserhaltende Benutzung zu stellen?
Marke “HOT” unterscheidungskräftig?

Der BGH hatte im Rahmen eines Verfahrens auf Schutzentziehung eines international registrierten Kennzeichens (IR Marke) zu entscheiden, ob die eingetragene Marke “HOT” Unterscheidungskraft besitzt oder ob dem Kennzeichen der Schutz zu entziehen sei, da es nicht die Eignung habe, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden.
Marke “TOTO” der staatlichen Lotterieunternehmen gelöscht!

Das Bundespatentgericht hatte im Rahmen eines Löschungsantrags zu entscheiden, ob der Marke „TOTO“ Eintragungshindernisse entgegenstanden und diese daher zu löschen sei.