Penny darf Pippi!

Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob die von Astrid Lindgren erfundene, bekannte literarische Figur Pippi Langstrumpf wettbewerbsrechtlich gegen eine Benutzung als Karnevalskostüm geschützt ist. Der Discounter Lidl hatte entsprechende Waren verkauft. Eine Verletzung des Urheberrechts wegen der Anlehnung des Kostüms hatte der BGH bereits abgelehnt.
Urheberschutz für Pippi Langstrumpf als literarische Figur?

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob eine Einzelhandelskette durch eine Werbung für Karnevalskostüme der literarischen Figur Pippi Langstrumpf die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Astrid Lindgren Erben verletzt hat.