Penny darf Pippi!

Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob die von Astrid Lindgren erfundene, bekannte literarische Figur Pippi Langstrumpf wettbewerbsrechtlich gegen eine Benutzung als Karnevalskostüm geschützt ist. Der Discounter Lidl hatte entsprechende Waren verkauft. Eine Verletzung des Urheberrechts wegen der Anlehnung des Kostüms hatte der BGH bereits abgelehnt.