Werbung mit “limitierter Stückzahl” unzulässig?

Ist eine Werbung für Waren “nur in limitierter Stückzahl vorhanden” unzulässig und damit wettbewerbswidrig, wenn der Warenvorrat der beworbenen Produkte so gering ist, dass der Verbraucher kaum eine Chance hat die angebotene Ware zu erwerben? Diese wettbewerbsrechtliche Frage hatte nun das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden.