Gegenleistung für einen Facebook-Like ist Wettbewerbsverstoß

Durch eine hohe Anzahl von Facebook-Likes können Händler bei Verbrauchern mächtig Eindruck schinden. Dass eine Werbung mit Gewährung einer Gegenleistung für einen Facebook-Like jedoch keine gute Idee ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bonn.
Gekaufte Facebook Fans irreführend?

Darf sich ein Unternehmer Fans, “Follower” und/ oder “Likes” seiner Profile in sozialen Netzwerken kaufen oder handelt es sich dabei um eine Irreführung des Verkehrs und damit um eine wettbewerbswidrige Werbung? Diese Frage hatte das Landgericht Stuttgart im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden.