Nachforschungen bei Verletzung von Markenrechten?

Derjenige  der Markenrechte verletzt ist regelmäßig auch zu Auskunftserteilung verpflichtet. Doch wann ist die Auskunftspflicht vollständig erfüllt? Eine sogenannte Negativerklärung genügt nach Auffassung des Oberlandesgericht Frankfurt a. Main jedenfalls nicht. Vielmehr seien weitere Nachforschungen erforderlich.