Keine Markenverletzung auf internationaler Messe

Nach ständiger Rechtsprechung begründet die Ausstellung von rechtsverletzenden Produkten auf einer Messe keine Vermutung dafür, dass diese Produkte auch im Inland angeboten werden sollen. Anders sieht dies das LG Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung, kommt allerdings im Ergebnis zu der Einschätzung, dass die angenommene Erstbegehungsgefahr erfolgreich widerlegt wurde.