Bekömmliches Bier unzulässig?

Alkoholhaltiges Bier darf nicht mit dem Zusatz “bekömmlich” beworben werden. Auch der BGH hat nunmehr bestätigt, dass es sich hierbei um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt.
Zutatenverzeichnis allein heilt nicht

Muss ein mit “Felix’ Himbeer-Vanille Abenteuer” bezeichneter Tee tatsächlich Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthalten? Oder ist eine Irreführung ausgeschlossen, wenn aus dem Zutatenverzeichnis hervorgeht, dass keine solchen Zutaten gegeben sind? Diese Frage hatte nun, nachdem vom OLG Düsseldorf zunächst keine Irreführung gesehen hatte, der BGH dem EuGH vorgelegt.
“Energy & Vodka” ist zulässige Produktbezeichnung

Was muss man von einem Getränk halten, das “Energy & Vodka” heißt? Geht man davon aus, dass das Getränk positive Nährwerteigenschaften besitzt und eine anregende, stimulierende Wirkung auf den eigenen Organismus hat? Verstößt die Bezeichnung gegen die Health-Claims-Verordnung? Hierzu hat der BGH in seinem am 09.10.2014 verkündeten Urteil Stellung genommen.
Bier doch nicht “vitali-sierend”

“Vitalisierend” – mit diesem Wortspiel hatte der Boxer Vitali Klitschko ein alkoholfreies Bier beworben. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden , dass diese Werbeaussage der Brauerei so nicht zulässig war.
Babynahrung und die Frage, ist das gesund für mein Baby?

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Bezeichnung „Praebiotik® + Probiotik®“ für Babynahrung eine gesundheitliche Wirkung suggeriert oder lediglich eine bloße Beschaffenheits- bzw. Inhaltsstoffangabe darstellt.
Diätwerbung mit “Fett fressenden Hormonen” wettbewerbswidrig?

In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte ein Lebensmittelhersteller sein Diätprodukt damit beworben „fett fressende Hormone“ zu aktivieren. Das Oberlandesgericht musste entscheiden, ob diese Formulierung Verbraucher glauben macht, dass allein durch die Einnahme des Produkts bereits ein Gewichtsverlust eintrete.