Außengastronomie: OVG NRW bestätigt strengere Auflagen bei wiederholten Lärmbeschwerden

Das für Nordrhein-Westfalen zuständige Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) hat mit Beschluss vom 09.04.2025 – Az. 4 B 500/23 über die Zulässigkeit strengerer Auflagen für die Gastronomie im Außenbereich entschieden.