Fehlende Unterscheidungskraft der “Hamsterkarte”?

Das Deutschen Patent- und Markenamt lehnte die Eintragung der Bezeichnung “Hamsterkarte” u.a. für die Waren “Kundenkarten für Bonus- und Prämienprogramme” ab. Das Markenamt war der Auffassung, es fehle dem Kennzeichen jegliche Unterscheidungskraft. Zu Recht?