Branchenbuchabzocke – Angebotsformulare laut BGH irreführend

Immer mehr und vor allem junge Selbstständige und Gewerbebetreibende lassen sich auf unseriöse Angebote für Einträge in Branchenbuchverzeichnissen ein. Da der Hinweis auf die Entgeltlichkeit bewusst im „Kleingedruckten“ versteckt wird, bemerken die Betroffenen erst mit dem Eingang der Rechnung, dass es sich bei den Werbeschreiben oder Korrekturabzügen um kostenpflichtige Angebote handelt.