Markenverletzung durch Kombination von No-Name- und Markenprodukt

Die willkürliche Benutzung einer (bekannten) Marke im Rahmen eines eBay-Angebots oder sonst stellt auch dann eine Markenverletzung dar, wenn im Rahmen eines Kombinationsangebots Ware des Markenherstellers verkauft wird. Hierin liegt nach der Auffassung des Landgerichts Stuttgart eine markenrechtswidrige Ausnutzung der Bekanntheit der Marke, die zu unterlassen ist.
Markenverletzung auf eBay bei Kombinationsangebot?

Während der EuGH in seinem Urteil vom 23.03.2010 (C 236/08 bis C 238/08) im Falle von Google Adwords wegen der räumlich-visuellen Absetzung der dadurch generierten Werbeanzeigen von der eigentlichen Suchergebnisse eine werbliche Funktionsbeeinträchtigung der als Keyword gebuchten Markenbezeichnung verneinte, gelangte das Landgericht Stuttgart bei einer Verwendung auf eBay zum gegenteiligen Ergebnis und nimmt die zunächst […]