Textilkennzeichnung im Werbeprospekt?

Das Landgericht Düsseldorf hatte die Rechtsfrage zu entscheiden, ob ein im Einzelhandel tätiges Modeunternehmen im Rahmen ihrer Werbung mit bebilderten Prospekten im Printbereich die europäischen Kennzeichnungsbestimmungen beachten muss, oder ob diese Regeln nur einzuhalten sind, soweit sich aus dem Werbeprospekt auch eine direkte Bestellmöglichkeit ergibt.