Keyselling urheberrechtswidrig?

Grundsätzlich darf man erworbene Waren wegen dem Erschöpfungsgrundsatz jederzeit weiterverkaufen. Das Landgericht Berlin hatte jüngst zu entscheiden, ob dies auch für den Weiterverkauf von Softwareschlüsseln gilt, also ob der isolierte Verkauf von Produktschlüsseln für Computerspiele, das sog.  „Keyselling“, eine Urheberrechtsverletzung darstellt.