Achtung Vertragsstrafe

Ein Schwimmbad-Betreiber muss 4.500 Euro Vertragsstrafe zahlen, weil er trotz Unterlassungserklärung erneut eine rechtswidrige AGB-Klausel verwendet hat. Das OLG Hamm (Urteil vom 15.04.2025 – Az. 4 U 77/24) entscheidet zur „Kerntheorie“.

Umgang mit Umstellungs- und Aufbrauchfristen bei Schutzrechtsverletzungen

Wer wegen einer Schutzrechtsverletzung (Marke, Urheberrecht, Geschmacksmuster usw.) oder einem Wettbewerbsverstoß (z.B. irreführende Werbung) zu recht vom Rechteinhaber oder einem Mitbewerber in Anspruch genommen wird, hat Glück, wenn sich der Kontrahent auf eine Umstellungs- oder Aufbrauchfrist einlässt und er so Zeit gewinnt, um den Verstoß zu beseitigen. Damit ist allerdings kein Freibrief für weitere Verletzungshandlungen […]

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