Instagram: Einstweilige Verfügung gegen Influencer wegen Schleichwerbung

Immer mehr Unternehmen werben auf Social-Media-Plattformen wie Instagram mit sog. Influencern. Doch müssen Kennzeichnungspflichten beachtet werden. Denn nicht selten ist bei Rechtsverstößen mit Abmahnungen und Schadensersatzklagen zu rechnen. Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichts Hagen.

#ad auf Instagram reicht nicht

#ad genügt jedenfalls dann nicht zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram oder vergleichbaren Medien, wenn es sich am Ende eines Beitrags an zweiter Stelle von insgesamt sechs Hashtags befindet.

Reinigungsprodukte und Kennzeichnungspflicht

Werden Produkte beworben, müssen die entsprechenden rechtlichen Bedingungen eingehalten werden, um eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß zu vermeiden – so auch bei Reinigungsprodukten. Hier ist insbesondere die CLP-Verordnung (Classification, labelling and Packaging) zu beachten.

Textilkennzeichnung im Werbeprospekt?

Das Landgericht Düsseldorf hatte die Rechtsfrage zu entscheiden, ob ein im Einzelhandel tätiges Modeunternehmen im Rahmen ihrer Werbung mit bebilderten Prospekten im Printbereich die europäischen Kennzeichnungsbestimmungen beachten muss, oder ob diese Regeln nur einzuhalten sind, soweit sich aus dem Werbeprospekt auch eine direkte Bestellmöglichkeit ergibt.