Zur Kennzeichnungspflicht nach der KakaoV

Nach der Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse (KakaoV) muss bei gewissen Lebensmitteln der prozentuale Gehalt an Kakaotrockenmasse angegeben werden – so grundsätzlich auch bei Schokolade. Doch ist die Angabe auch notwendig, wenn die Schokolade selbst nicht das Enderzeugnis ist, sondern – wie bei Pralinen – nur als Zutat eines anderen Enderzeugnisses verwendet wird? Diese Frage […]

de_DEDE