Arztbewertung: Fehlender Patientenkontakt von Arzt zu beweisen!

Eine negative Arztbewertung von Personen, die in Wirklichkeit nie Kontakt mit dem bewerteten Arzt hatten, kann sich geschäftsschädigend auswirken. Die pauschale Verneinung eines Behandlungskontakts durch den Arzt reicht für einen Unterlassunganspruch jedoch nicht immer aus, wie das Brandenburgische Oberlandesgericht feststellte.

Erweiterte Prüfpflichten für Bewertungsportal?

Muss ein Bewertungsportal wie hier das Ärztebewertungsportal Jameda bei einer Beanstandung eines betroffenen Arztes dem Bewertenden diese übersenden und ihn dazu anhalten, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben? Die Rechtsfrage nach den bestehenden Prüfpflichten solcher Bewertungsportale hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.