Servicegebühren von Eventim unzulässig

Eventim darf für die Vermittlung von Veranstaltungstickets keine  über die üblichen Versandkosten hinausgehenden Servicegebühren erheben. Das Landgericht Bremen ist der Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gefolgt und entsprechende Regelungen untersagt.

WhatsApp muss AGB übersetzen

Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp muss auf seiner deutschen Internetseite die AGB auch in deutscher Sprache bereithalten. Die englischsprachigen AGB sind für Verbraucher aus Deutschland intransparent und daher unwirksam. Dies bestätigte nunmehr auch das Berliner Kammergericht.